Gründach-Förderung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Zuschüsse für Dachbegrünungen in Herne zu erhalten. Hier finden Sie die aktuellen Fördertöpfe.
1. Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“
Das Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ ist Teil der Richtlinie der Emschergenossenschaft zur Förderung der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung im Genossenschaftsgebiet der Emscher (FöRL EG). Bekannt ist diese auch unter dem Label „Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR-Förderung)“. Das Programm bezuschusst die Begrünung von Dachflächen in Abhängigkeit von ihrer Größe. Antragsberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Dächern im Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft. Hierzu gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage der Emschergenossenschaft fließen. Die Stadt Herne liegt komplett im Fördergebiet.
100 Prozent Zuschuss sind möglich
Immobilienbesitzerinnen und -besitzer können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Gesamtgröße des zu begrünenden Dachfläche bis maximal 60 m² erstattet bekommen. Die Maximalförderung beträgt hierbei 50 Euro/m² bzw. 3.000 Euro.
In einem Förderantrag kann die Förderung für mehrere Dächer gleichzeitig beantragt werden. Voraussetzung ist, dass diese alle der gleichen Postanschrift zugeordnet sind und die Gesamtfläche nicht mehr als 60 m² beträgt.
Förderanträge können ausschließlich online über ein Förderportal gestellt werden. Das Förderportal ist ab dem 08.05.2023 über die Seite www.klima-werk.de/gruendachfoerderung erreichbar.
Beträgt die zu begrünenden Dachfläche mehr als 60 m² kann ein Förderantrag über hallo@klima-werk.de gestellt werden. Die Förderung beträgt dann 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 50 Euro/m².
Anforderungen an das Gründach
Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von 10 cm hergestellt werden. Das betrifft die Gesamtdicke der Speicher- und Substratschicht (inkl. Filterschicht). Über die Mindestdicke wird sichergestellt, dass im Jahresdurchschnitt höchstens 30 % des Niederschlags als Überlauf abfließen und mindestens 70 % von den Pflanzen aufgenommen und verdunstet werden. Im Fachjargon spricht man dann von einem Abflussbeiwert von höchstens 0,3. Es gibt Komplettsysteme auf dem Markt, deren Aufbau weniger als 10 cm misst. In diesen Fällen muss die Einhaltung des Abflussbeiwerts vom Hersteller bestätigt werden. Der Beleg ist über die Dauer der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.
Die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren und die damit einhergehende Nachweispflicht werden anerkannt. Innerhalb der Zweckbindungsfrist wird die Dachbegrünung so gepflegt und betrieben, dass die Funktion erhalten bleibt. Im Rahmen der Nachweispflicht wird bis zum Ende der Zweckbindungsfrist alle 5 Jahre ein aktuelles Foto der Dachbegrünung übermittelt (hierzu erfolgt eine automatische Erinnerung über das Förderportal).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ZI Klima.Werk.
2. Förderprogramm für Einzelgaragen und Carports
Der Fachbereich Stadtgrün bietet durch das Programm „100 Garagen für Herne“ eine weitere Möglichkeit an, die Begrünung von Einzelgaragen und Carports finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
3. Hof- und Fassadenprogramm
In den Stadtumbaugebieten „Herne-Mitte“ und „Wanne-Süd“ sind auch Dachbegrünungen im Rahmen des „Hof- und Fassadenprogrammes“ förderfähig. Näheres finden Sie unter: Stadt Herne – Projekte in Herne.
Finanzielle Vorteile
Reduzierte Niederschlagswassergebühr
Wer Dach- und Garagenflächen begrünt, kann in Herne für diese Flächen 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr sparen. Das regelt die Entwässerungsgebührensatzung der Stadtentwässerung Herne AöR (SEH). Voraussetzung ist, dass das Gründach fachgerecht aufgebaut und flächendeckend begrünt wird. Eine von allein entstandene Moosschicht erfüllt diese Voraussetzung nicht! Nur wenn die Dachbegrünung vorschriftsmäßig errichtet worden ist, kann sie Niederschläge auf den Dachflächen zurückhalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückführen. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher Verzögerung von der Dachfläche abgeleitet.
Für lückenlos bepflanzte Dachflächen wird bei der Gebührenberechnung nur die Hälfte der eigentlichen Gebühr für diese Teilflächen angesetzt. Im Jahr 2021 beträgt die reguläre Niederschlagswassergebühr 1,44 Euro pro Quadratmeter.
Die erforderliche Anzeige der Flächenänderung nehmen Sie nach Fertigstellung des Gründachs bequem über den Flächenerhebungsbogen der SEH vor.
Im Erhebungsbogen werden unter anderem folgende Angaben abgefragt:
- die Größe der begrünten Dachfläche,
- das Datum der Fertigstellung sowie
- die Kontaktdaten zur Vereinbarung von Ortsterminen.
Die Angaben werden grundsätzlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SEH geprüft.
Die Stadtentwässerung Herne gibt noch folgenden Hinweis: „Die Dachbegrünung ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme anzuzeigen. Erst nach abschließender Prüfung der Angaben durch die SEH kann die Gebührenveranlagung auf die veränderten Anschlussflächen angepasst werden. Eine rückwirkende Anrechnung von Gründächern über einen Monat nach Meldungseingang hinaus ist ausgeschlossen.“
Steuerliche Vorteile
Privatleute, die ihr Gründach durch einen Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können Sie bis zu 1.200 Euro Einkommenssteuern pro Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich abzugsfähig, denn er fällt unter § 35a Abs. 3 S. 2 EstG. Man kann pro Jahr als Privatperson insgesamt 6.000 Euro Handwerkerlohn für Renovierung-/Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen. Die Steuer lässt sich um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen mindern, das entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro.
Achtung: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Es gibt keine Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse.